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Kogga.IT

Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Kogga.IT
Inhaber Sebastian Kogga
Unterm Berg 14
36217 Ronshausen
(nachfolgend „Kogga.IT" oder „Anbieter")
Stand: 13.04.2025

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Kogga.IT gegenüber ihren Kunden.
  2. Kunde im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Diese AGB gelten nicht für Verbraucher (§ 13 BGB).
  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Kogga.IT ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Kogga.IT in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Kogga.IT maßgebend.
  5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich (Schriftform oder Textform, z.B. Brief, E-Mail, Fax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsschluss
  1. Angebote von Kogga.IT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. Die Beauftragung durch den Kunden (z.B. durch Unterzeichnung eines Angebots, Übersendung einer Bestellung oder mündliche Beauftragung) gilt als verbindliches Vertragsangebot.
  3. Ein Vertrag kommt zustande durch:
    a) die schriftliche Auftragsbestätigung durch Kogga.IT, oder
    b) die Unterzeichnung eines Einzelvertrages durch beide Parteien, oder
    c) die tatsächliche Erbringung der Leistung durch Kogga.IT nach Beauftragung durch den Kunden, ohne dass es einer gesonderten Annahmeerklärung bedarf. In diesem Fall beginnt der Vertrag mit dem Beginn der Leistungserbringung.
  4. Der genaue Leistungsinhalt ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Einzelvertrag.
§ 3 Leistungsumfang, Leistungserbringung
  1. Kogga.IT erbringt IT-Dienstleistungen und liefert IT-Produkte gemäß der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden. Der spezifische Leistungsumfang, Eigenschaften und Funktionalitäten ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Einzelvertrag nebst Anlagen (z.B. Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft, Service Level Agreement).
  2. Das Leistungsspektrum kann insbesondere umfassen:
    • Software: Entwicklung von Individualsoftware, Anpassung und Implementierung von Standardsoftware, Verkauf oder Vermittlung von Softwarelizenzen, Softwarepflege und -wartung.
    • Hardware: Verkauf, Vermietung, Leasing, Installation, Konfiguration und Wartung von IT-Hardware und -Systemen.
    • Beratung: IT-Strategieberatung, Prozessanalyse, Projektmanagement, Sicherheitsaudits, Datenschutzberatung.
    • Managed Services: Betrieb und Überwachung von IT-Infrastrukturen (Server, Netzwerke, Clients), Helpdesk/Support, Backup- und Recovery-Services, Patch-Management. Die genauen Service Levels (SLAs) wie Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten und Verfügbarkeiten werden ggf. in einem separaten SLA-Dokument vereinbart.
    • Cloud Services: Bereitstellung oder Vermittlung von Infrastructure as a Service (IaaS), Platform as a Service (PaaS), Software as a Service (SaaS), Cloud-Speicher, Cloud-Backup, Hosting-Dienstleistungen.
    • Web Services: Erstellung, Pflege und Hosting von Webseiten, Domainregistrierung und -verwaltung, Suchmaschinenoptimierung (SEO).
    • Cybersecurity: Durchführung von Penetrationstests, Sicherheitsanalysen, Implementierung von Sicherheitslösungen, Incident Response, Security Awareness Training.
    • Datenmanagement: Datenrettung, Datenmigration, Implementierung von Backup-Strategien.
    • Schulungen: Durchführung von IT-Schulungen und Workshops für Anwender oder Administratoren.
  3. Kogga.IT ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Kogga.IT bleibt jedoch alleiniger Vertragspartner und Verantwortlicher gegenüber dem Kunden.
  4. Der Leistungsort ist grundsätzlich der Sitz von Kogga.IT, sofern nicht anders vereinbart (z.B. bei Vor-Ort-Einsätzen). Remote-Leistungen können weltweit erbracht werden.
  5. Leistungsänderungen oder -erweiterungen (Change Requests) während der Vertragslaufzeit bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, üblicherweise in Schrift- oder Textform. Kogga.IT ist berechtigt, den durch Change Requests entstehenden Mehraufwand gesondert zu vergüten.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Der Kunde unterstützt Kogga.IT bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang. Er schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen in seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind.
  2. Hierzu gehört insbesondere:
    • a) Die rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Daten, Dokumentationen und Materialien.
    • b) Die Gewährung des erforderlichen Zugangs zu seinen Räumlichkeiten, Systemen und Infrastrukturen (physisch und remote), soweit für die Leistungserbringung notwendig.
    • c) Die Benennung eines kompetenten Ansprechpartners, der befugt ist, für den Kunden verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
    • d) Die Sicherstellung, dass er über die erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte an den Kogga.IT bereitgestellten Daten, Software und sonstigen Materialien verfügt.
    • e) Die Durchführung von Tests und die zeitnahe Abnahme von (Teil-)Leistungen gemäß § 7.
    • f) Die eigenverantwortliche und regelmäßige Sicherung seiner Datenbestände nach dem Stand der Technik, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung von Kogga.IT vereinbart ist.
  3. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die daraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen. Kogga.IT ist berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Leistungsfristen verlängern sich angemessen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Kogga.IT (insbesondere auf Kündigung oder Schadensersatz) bleiben unberührt.
§ 5 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Leistungen nach Zeitaufwand werden zu den vereinbarten oder, falls nicht vereinbart, zu den jeweils gültigen Stundensätzen von Kogga.IT abgerechnet. Angefangene Zeiteinheiten (z.B. je angefangene 15 Minuten) können als volle Einheiten berechnet werden. Reisezeiten, Spesen und Nebenkosten werden nach Aufwand oder gemäß Vereinbarung gesondert vergütet.
  3. Kogga.IT ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen. Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Managed Services, Wartung) erfolgt die Abrechnung üblicherweise monatlich oder jährlich im Voraus.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto von Kogga.IT.
  5. Bei Zahlungsverzug ist Kogga.IT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens sowie weiterer gesetzlicher Rechte (z.B. Zurückbehaltungsrecht, Sperrung von Diensten nach Androhung, Rücktritt) bleibt vorbehalten. Kogga.IT kann zudem eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB fordern.
  6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Kogga.IT anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 6 Liefer-, Leistungszeit und Verzug
  1. Angegebene Liefer- und Leistungsfristen oder -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von Kogga.IT ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Ansonsten handelt es sich um voraussichtliche Angaben.
  2. Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden (§ 4) sowie den Eingang vereinbarter Anzahlungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung.
  3. Kogga.IT haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Pandemien) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Kogga.IT nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Kogga.IT die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Kogga.IT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Fristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
  4. Gerät Kogga.IT mit einer Leistung in Verzug, so ist der Kunde erst dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er Kogga.IT schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs richten sich nach § 9.
§ 7 Abnahme (insbesondere bei Werkleistungen)
  1. Sofern die von Kogga.IT erbrachten Leistungen nach ihrer Art einer Abnahme bedürfen (insbesondere bei der Erstellung von Individualsoftware, Webseiten oder abgeschlossenen Projektleistungen), wird Kogga.IT dem Kunden die Fertigstellung und Abnahmebereitschaft der (Teil-)Leistung schriftlich oder in Textform anzeigen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Anzeige der Abnahmebereitschaft, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Werktagen, zu prüfen und die Abnahme zu erklären, wenn die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist.
  3. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
    a) der Kunde die Abnahme innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich erklärt, oder
    b) der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der vorgenannten Frist unter Angabe von mindestens einem wesentlichen Mangel schriftlich verweigert, oder
    c) der Kunde die Leistung oder Teile davon ohne Rüge wesentlicher Mängel in Gebrauch nimmt (produktive Nutzung).
  4. Wesentliche Mängel sind solche, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Leistung aufheben oder erheblich einschränken. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und von Kogga.IT im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen.
  5. Ggf. können die Parteien ein detaillierteres Abnahmeverfahren im Einzelvertrag vereinbaren.
§ 8 Gewährleistung (Mängelhaftung)
  1. Kogga.IT leistet Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware oder die erbrachte Leistung die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und nicht mit Mängeln behaftet ist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht. Bei Software gilt als vereinbarte Beschaffenheit die Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung oder dem Pflichtenheft. Kogga.IT weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. ab Abnahme der Leistung. Diese Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Kogga.IT oder ihrer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren, sowie nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie.
  3. Der Kunde hat die gelieferte Ware oder die erbrachte (Teil-)Leistung unverzüglich nach Erhalt bzw. Abnahme sorgfältig auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind Kogga.IT unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Erhalt/Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.
  4. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln leistet Kogga.IT nach eigener Wahl Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar entweder durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Erbringung einer neuen mangelfreien Leistung (Nachlieferung). Das Recht von Kogga.IT, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  5. Kogga.IT ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzuhalten.
  6. Schlägt die Nacherfüllung fehl (z.B. nach zwei erfolglosen Versuchen), ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie von Kogga.IT verweigert, oder ist eine Fristsetzung entbehrlich, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
  7. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
  8. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Kogga.IT die Leistung ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Ebenso entfällt die Gewährleistung für Mängel, die auf unsachgemäßer Nutzung, Bedienungsfehlern, ungeeigneten Betriebsmitteln, äußeren Einflüssen oder Nichtbeachtung von Installations-, Betriebs- oder Wartungsvorschriften beruhen.
  9. Bei Verkauf von gebrauchter Hardware wird die Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
§ 9 Haftung
  1. Kogga.IT haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  2. In sonstigen Fällen haftet Kogga.IT – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Kogga.IT vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
  3. Die Haftung von Kogga.IT für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
  4. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre, es sei denn, die Datensicherung oder Datenwiederherstellung ist ausdrücklich vereinbarter Leistungsgegenstand oder Kogga.IT hat den Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Kogga.IT.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
  1. Kogga.IT behält an allen von ihr erbrachten Leistungen, insbesondere an erstellter Software (einschließlich Quellcode, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart), Datenbanken, Konzepten, Designs, Dokumentationen und Schulungsunterlagen, sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte.
  2. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich und räumlich auf den Vertragszweck beschränkte Recht, die vertragsgegenständlichen Leistungen für eigene interne Zwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen.
  3. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Vermietung, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Kogga.IT gestattet. Gesetzlich zwingend erlaubte Nutzungen (z.B. Dekompilierung unter den Voraussetzungen des § 69e UrhG) bleiben unberührt.
  4. Die Übergabe von Quellcode bei Softwareentwicklung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist und ggf. gegen gesonderte Vergütung. Auch bei Übergabe des Quellcodes verbleiben die Urheberrechte bei Kogga.IT, sofern nicht anders vereinbart.
  5. Werden dem Kunden Standardsoftware oder Komponenten Dritter (einschließlich Open-Source-Software) überlassen, gelten vorrangig die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. die jeweiligen Open-Source-Lizenzen. Kogga.IT wird den Kunden auf diese Bedingungen hinweisen und sie ihm auf Anfrage zugänglich machen. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich.
  6. Kogga.IT ist berechtigt, Ideen, Konzepte, Know-how und Techniken, die im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden entwickelt oder eingesetzt werden, auch für andere Kunden oder eigene Zwecke zu verwenden, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen des Kunden oder dessen Schutzrechte verletzt werden.
§ 11 Vertraulichkeit
  1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des jeweiligen Vertrages zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, technische Informationen, Preise und Know-how.
  2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
    • a) der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung bekannt waren, ohne dass eine Vertraulichkeitsverpflichtung bestand,
    • b) allgemein öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat,
    • c) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbeschränkung offenbart werden,
    • d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.
  3. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  4. Die Parteien stellen sicher, dass auch ihre Mitarbeiter und eingesetzte Dritte (z.B. Subunternehmer) entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
  5. Die Offenlegung gegenüber gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern (z.B. Anwälte, Steuerberater) oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ist zulässig, sofern die andere Partei – soweit möglich und zulässig – hierüber vorab informiert wird.
§ 12 Datenschutz
  1. Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
  2. Verarbeitet Kogga.IT im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (Auftragsverarbeitung gemäß Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV). Dieser regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten.
  3. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Kogga.IT finden sich in der Datenschutzerklärung, abrufbar unter Datenschutz.
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung (insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen)
  1. Die Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Managed Services, Wartungsverträge, Hosting) ergibt sich aus dem Einzelvertrag.
  2. Sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart, haben solche Verträge eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Kogga.IT insbesondere vor, wenn:
    • a) der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Vergütung trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug ist,
    • b) der Kunde seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt und dies auch nach Abmahnung nicht unterlässt,
    • c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
  4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 14 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder der Einzelverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Vorrangige Individualabreden bleiben unberührt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Kogga.IT und dem Kunden ist der Sitz von Kogga.IT in Ronshausen. Kogga.IT ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und durchführbare Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.